Zustiftung

Kontakt:
Pfarrer Hannes Langbein
Direktor der Stiftung St. Matthäus
Auguststraße 80
10117 Berlin-Mitte

T 030.283 95 283
info@stiftung-stmatthaeus.de

Die Stiftung St. Matthäus finanziert ihre Arbeit aus den Zuwendungen privater Förderer, Stiftungen, Unternehmen und aus dem Ertrag ihres Stiftungsvermögens. Den Grundstock in Höhe von 2,5 Millionen Euro hat die Stifterin, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, aufgebracht. Das Stiftungsvermögen ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mündelsicher und langfristig angelegt. Dabei wird auch den sozial-politischen und ökologischen Richtlinien der Evangelischen Kirche entsprochen. Das Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden und muss auf Dauer erhalten werden. Nur der Zinsertrag wird für die Stiftungszwecke verwendet.

Allerdings reicht der Zinsertrag nicht aus. Zuwendungen in gleicher Höhe wie der Kapitalertrag, sind für die Arbeit der Stiftung im bisherigen Umfange nötig. Diese Mittel werden für bestimmte Projekte eingeworben, kommen aus der Gottesdienstkollekte oder sind Zuwendungen. Die Stiftung ist für solche Zuwendungen in jeder Höhe dankbar. Mit Ihren Zuwendungen helfen Sie der Stiftung bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und fördern damit den Dialog zwischen Kirche und Kunst.

Zuwendungen können der Stiftung in Form von Spenden gegeben werden. Spenden fließen dem Haushalt der Stiftung zu und werden für ihre satzungsgemäßen Aufgaben verwendet. Spenden können auch mit einer konkreten Zweckbestimmung gegeben werden, die selbstverständlich beachtet wird.

Eine Zuwendung kann auch als Zustiftung gegeben werden. Sie erhöht das zinsbringende Stiftungskapital und ist wie dieses ungeschmälert zu erhalten. Mit einer Zustiftung helfen Sie dauerhaft, zu Ihren Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus.

Alle Zuwendungen an die Stiftung St. Matthäus sind steuerlich absetzbar. Spenden können Sie jährlich bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Zuwendungen von bis zu einer Million Euro in den Vermögensstock der Stiftung, also Zustiftungen, können Sie darüber hinaus im Jahr der Zuwendung als Sonderausgaben absetzen oder diesen Betrag auf bis zu zehn Jahre verteilen.

Einen Großteil ihrer Projektmittel akquiriert die Kulturstiftung St. Matthäus selbst. In den zehn Jahren ihres Bestehen konnte sie dank der Hilfe privater Förderer, Stiftungen und Unternehmen gut 2,5 Millionen Euro für die von ihr verantworteten Projekte einsetzen.

Diese Hinweise wollen einen Anreiz geben, über Ihre finanzielle Unterstützung der Stiftung St. Matthäus nachzudenken, sollen aber die Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.

Helfen Sie mit und unterstützen Sie mit einer Spende das neu in Gang gekommene Gespräch der Kirche mit den Künsten oder engagieren Sie sich in unserem Freundeskreis.